Alle Zuwendungen an den Verein und zu Gunsten der Pfadiheime können, offiziell und vom Steueramt des Kanton ZH bewilligt, steuerlich in Abzug gebracht werden.
Bei Bedarf stellen wir gerne eine ausgefüllte Bestätigung zu.
1 Trägerverein – 1 Pfadiabteilung – 3 Pfadiheime – 3 Gemeinden
Alle Zuwendungen an den Verein und zu Gunsten der Pfadiheime können, offiziell und vom Steueramt des Kanton ZH bewilligt, steuerlich in Abzug gebracht werden.
Bei Bedarf stellen wir gerne eine ausgefüllte Bestätigung zu.